Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Reinigungsleistungen von CleanGlas.
Stand: September 2026
Verwender: Benjamin Boldt – CleanGlas, Wilhelmstraße 7, 29614 Soltau
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese AGB gelten für Verträge über Reinigungsleistungen, insbesondere Unterhalts-, Büro- und Treppenhausreinigung, die Reinigung von Eingangs-, Sanitär- und Gemeinschaftsbereichen, Fenster- und Glasflächen, Terrassenüberdächern, Wintergärten, Photovoltaikanlagen, Fassaden und Dachrinnen sowie für vereinbarte wiederkehrende Pflegeleistungen.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist Benjamin Boldt – CleanGlas. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung mit Zustimmung des Kunden zustande.
2.2 Maßgeblich ist der im Angebot oder Auftrag beschriebene Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzarbeiten – etwa Grund- oder Sonderreinigungen, Desinfektionsleistungen, die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen, die Entfernung von Farb-, Kleber-, Silikon-, Zement- oder Harzrückständen, intensive Falz- oder Schienenreinigung, Versiegelung, Sonderzugang oder die Bereitstellung von Hygiene- und Verbrauchsmaterial – sind nicht im Standardpreis enthalten.
2.3 Flächen- und Mengenangaben des Kunden dienen der Kalkulation. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten wesentlich ab, informiert der Unternehmer den Kunden vor zusätzlichen, preisrelevanten Arbeiten und vereinbart die Anpassung.
3. Preise, Anfahrt und Umsatzsteuer
3.1 Es gelten die im individuellen Angebot oder Auftrag genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger zwingender Preisbestandteile angegeben. Soweit der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anwendet, wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
3.2 Anfahrtskosten, Mindestauftragswerte oder Zuschläge für besondere Erschwernisse gelten nur, wenn sie vor Vertragsschluss vereinbart oder in der konkreten Preisangabe transparent einbezogen wurden.
4. Termine, Witterung und Zugang
4.1 Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Bei ungeeigneter Witterung, Sicherheitsrisiken, höherer Gewalt oder Umständen, die eine fachgerechte oder sichere Ausführung wesentlich erschweren, darf der Unternehmer den Termin auf einen zumutbaren Ersatztermin verlegen. Der Kunde wird hierüber möglichst frühzeitig informiert.
4.2 Der Kunde stellt rechtzeitig einen sicheren Zugang zu den vereinbarten Reinigungsflächen sicher und informiert über bekannte Besonderheiten, empfindliche Oberflächen, Vorschäden, Undichtigkeiten, lose Bauteile, Alarmanlagen oder sonstige Gefahren.
4.3 Soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich und nicht anders vereinbart, ermöglicht der Kunde die übliche Nutzung eines geeigneten Wasser- und Stromanschlusses vor Ort. Ein Betreten nicht dafür vorgesehener Glasdächer oder PV-Module ist nicht geschuldet.
5. Photovoltaikanlagen und empfindliche Bauteile
5.1 Die Reinigung erfolgt materialschonend nach dem vereinbarten Verfahren. Eine bestimmte Ertragssteigerung der PV-Anlage wird nicht geschuldet oder garantiert.
5.2 Der Kunde weist vor Beginn auf Herstellervorgaben, Beschichtungen, Garantiebedingungen, bekannte Schäden und technische Besonderheiten hin, soweit ihm diese bekannt sind. Elektrische oder technische Prüfungen der PV-Anlage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6. Mitwirkung des Kunden
6.1 Bewegliche Gegenstände im unmittelbaren Arbeitsbereich sind vom Kunden rechtzeitig zu entfernen oder zu sichern. Tiere sind so zu halten, dass eine sichere Ausführung möglich ist.
6.2 Kann die Leistung wegen einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand erbracht werden, gelten die gesetzlichen Rechte. Zusätzliche Vergütung wird nur verlangt, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und ersparte Aufwendungen berücksichtigt werden.
7. Wiederkehrende Leistungen
7.1 Umfang, Turnus und Preis wiederkehrender Reinigungen ergeben sich aus dem jeweiligen Pflegevertrag oder Angebot.
7.2 Wird eine anfängliche Mindestlaufzeit vereinbart, beträgt diese höchstens die im Vertrag ausgewiesene Dauer. Für Verbraucherverträge soll folgende Standardregel gelten: 12 Monate Mindestlaufzeit; anschließend Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat.
7.3 Eine Kündigung kann mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
7.4 Wird Verbrauchern auf einer Website der Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht, stellt der Unternehmer die gesetzlich erforderliche Kündigungsschaltfläche und Bestätigungsseite bereit.
8. Terminverschiebung und Nichtdurchführung durch den Kunden
8.1 Der Kunde soll absehbare Terminverhinderungen möglichst frühzeitig mitteilen. Eine pauschale Vertragsstrafe oder starre Stornogebühr wird nicht vereinbart.
8.2 Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden kurzfristigen Absage oder eines vergeblichen Anfahrtsversuchs nachweisbare Kosten oder ein gesetzlicher Vergütungsanspruch, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
9. Abnahme, Mängel und Nachbesserung
9.1 Soweit die vereinbarte Reinigung als Werkleistung einzuordnen ist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah anzeigen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung ermöglicht wird. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht verkürzt.
9.2 Normale alters-, material- oder witterungsbedingte Veränderungen, bereits vorhandene Kratzer, Glaskorrosion, eingebrannte Ablagerungen oder sonstige Vorschäden sind keine durch die Reinigung verursachten Mängel.
10. Haftung
10.1 Der Unternehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
11. Zahlung und Verzug
11.1 Rechnungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.
11.2 Bei laufenden Pflegeverträgen kann monatliche oder intervallbezogene Zahlung vereinbart werden. Die Zahlungsweise ändert den vereinbarten Leistungsumfang und die Vertragslaufzeit nicht.
12. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Hierzu erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Für einen gewünschten Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist sind die gesetzlichen Voraussetzungen gesondert zu erfüllen.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Der Unternehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
15.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmers als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.